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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

§1 Vertragspartner – Definitionen – Geltungsbereich

  1. Betreiberin des Portals www.job-avengers.de ist Alexandra Walter, Finkenstraße 44, 94315 Straubing, Telefon: 09421 – 600 74 70, e-Mail: info@job-avengers.de (nachfolgend „Job Avengers“ genannt).
  2. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Nutzer des Portals www.job-avengers.de für die unter dem Portal angebotenen Leistungen.
  3. Nutzer sind sowohl Arbeitsplatzsuchende als auch Arbeitgeber.
  4. Arbeitsplatzsuchende sind Nutzer, die sich bei www.job-avengers.de über offene Stellen informieren wollen, oder sich auf dort ausgeschriebene Stellen bewerben.
  5. Arbeitgeber sind Unternehmer, die Job Avengers mit der Erstellung von Stellenanzeigen und/oder deren Schaltung beauftragen.
  6. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  7. Die kommerziellen Angebote von Job Avengers richten sich ausschließlich an Unternehmer und/oder an Personen, die als Kaufmann im Sinne des § 1 HGB oder als juristische Person des Privatrechts bzw. öffentlichen Rechts angesehen werden (nachfolgend insgesamt auch „Kunde“ genannt)
  8. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Job Avengers in Textform bestätigt wurden.
  9. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

 

§2 Vertragsgegenstand – Erstellung der Anzeige

  1. Job Avengers.de ist eine Plattform, welche für Kunden kostenpflichtige Werbeanzeigen für freie Stellen im Internet mit verschiedenen Optionen (Buchungspaket) anbietet.
  2. Job Avengers führt für seine Kunden Social Recruiting, d.h. Rekrutierungsstrategien, bei der soziale Medien genutzt werden durch, um potenzielle Kandidaten für offene Stellen zu identifizieren, anzusprechen und zu gewinnen (nachfolgend auch „Kampagnen“ genannt).
  3. Je nach vom Kunden gewähltem Buchungspaket werden Kampagnen auf Facebook, Instagram, als Kontaktformular auf Webseiten oder als eigene Landingpage, d.h. Bewerbungsmaske (Heldenseite) erstellt.
  4. Der Vertragsgegenstand ist abhängig vom Buchungspaket und ergibt sich auch aus dem jeweiligen Angebot von Job Avengers mit den darin in Bezug genommenen Dokumenten, einschließlich der AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.
  5. Ein Buchungspaket entspricht einem Stellenangebot des Kunden.
  6. Die Kampagnen enthalten vom Kunden bereitgestellte Information über sein Unternehmen, sowie über seine offenen Stellen und gibt Arbeitsplatzsuchenden die Möglichkeit sich kostenlos und direkt beim Kunden auf diese offenen Stellen zu bewerben.
  7. Die Stellenanzeigen („Anzeigen“) werden im Namen des Kunden im Internet veröffentlicht.
  8. Sofern der Kunde nicht über Social Media Profile verfügt, legt Job Avengers diese für den Kunden neu an. Die Neuanlage der Profile Facebook und Instagram ist in den Paketpreisen inbegriffen. Nach Vertragsende kann der Kunde die für ihn eingerichteten Social Media Profile nach eigenem Ermessen selber weiterpflegen oder stilllegen.
  9. Job Avengers integriert bei den für den Kunden erstellen Kampagnen mit dessen Anzeigen einen Button, der mit „Jetzt bewerben“ oder ähnlich beschriftet ist. Über diese Verlinkung können Arbeitsplatzsuchende mittels des dort hinterlegten Bewerbungsformulars ihre Kontaktdaten eintragen, sowie gegebenenfalls weitere Bewerbungsunterlagen hochladen. Diese Daten werden dann direkt an den Kunden an dessen bei Job Avengers hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt und nicht bei Job Avengers gespeichert. Verantwortlicher im Sinne der EU-DSGVO ist der Kunde.
  10. Layoutwünsche des Kunden bei Erstellung der Anzeigen für den Kunden werden grundsätzlich berücksichtigt.
  11. Soweit bei Auftragserteilung keine konkreten Wünsche geäußert werden, wird Job Avengers die Anzeigen und die Website/social Media Seiten selbst gestalten.
  12. Texte des Kunden für die Anzeigen werden in den Formaten Word, RTF, ASCII, HTML oder PDF entgegengenommen. Logos und Grafiken in den Formaten GIF, JPG, BMP, PNG.
  13. Job Avengers behält sich vor, die zugelassenen Formate jederzeit zu ändern, zu erweitern oder zu reduzieren.
  14. Job Avengers übernimmt für angeliefertes Datenmaterial oder Speichermedien des Kunden keine Verantwortung und ist insbesondere nicht verpflichtet, diese aufzubewahren oder an den Kunden zurückzugeben.
  15. Job Avengers behält sich vor, die Angaben des Kunden um öffentlich zugängliche Unternehmensangaben zu ergänzen. Der Kunde kann etwaige Ergänzungen in Textform widersprechen.
  16. Nach Auftragserteilung sind Änderungen im Anzeigentext oder am Layout der Kampagne des Kunden möglich. Insoweit wird ein eigener Vertrag abgeschlossen mit einer zusätzlichen Gebühr gemäß dem jeweils aktuell üblichen Stundensatz von Job Avengers berechnet. Dies gilt nicht, wenn die Leistung von Job Avengers mangelhaft war Job Avengers dies zu vertreten hat.
  17. Nicht Vertragsgegenstand, jedoch gegen gesonderte Vergütung möglich, ist die Erstellung von Werbefilmen und Reels.

 

§3 Vertragsschluss mit dem Kunden

  1. Der Kunde kann über die Website von Job Avengers eine Nachricht mit dem von Ihm gewünschten Buchungspaket an Job Avengers senden.
  2. Job Avengers wird sich dann mit dem Kunden in Verbindung setzen und dem Kunden ein Angebot und die AGB zukommen lassen.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt.
  4. Schließen die Parteien telefonisch einen Vertrag, so erhält der Kunde eine Bestätigung per E-Mail inkl. der telefonisch vereinbarten Bestimmungen und Konditionen.

 

§4 Vertragslaufzeit – Kündigung – Verlängerung

  1. Der Vertrag tritt mit Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Kraft, es sei denn, es ist abweichendes vereinbart.
  2. Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Wochen und verlängert sich jeweils um weitere 4 Wochen, wenn der Vertrag nicht bis zum letzten Werktag vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird.
  3. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre Vertragspflichten erheblich verletzt oder das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen eröffnet wurde oder ein solches Verfahren mangels Masse abgewiesen wurde.

 

§5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, Job Avengers alle Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind.
  2. Der Kunde wird Job Avengers auf Anforderung seine Zugangsdaten zu seinen Social Media Kanälen mitteilen, damit Job Avengers im Rahmen dieses Vertrags auf diesen Social Media Kanälen die Jobkampagne des Kunden veröffentlichen kann.
  3. Darüberhinausgehende Mitwirkungspflichten des Kunden, ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
  4. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Nennung sämtlicher erforderlicher Angaben gem. § 5 TMG (Impressumspflicht). Job Avengers wird auf den für den Kunden im Rahmen dieses Vertrags eingerichteten Websites oder Social Media Profilen auf das Impressum der Webseite des Kunden verlinken.
  5. Eine Überprüfung des Impressums des Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit findet nicht statt.
  6. Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm auf den Webseiten von Job Avengers veröffentlichten oder zur Veröffentlichung an Job Avengers übergebenen Inhalte, weder rechtswidrig, noch unlauter sind und keine Rechte Dritter verletzen.
  7. Der Kunde bestätigt mit der Auftragserteilung insbesondere, dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, die notwendig sind, für eine Einstellung und Veröffentlichung des übermittelten Inhaltes durch Job Avengers.
  8. Job Avengers ist nicht verpflichtet, die Inhalte oder sonstiges vom Kunden zur Verfügung gestelltes Material auf rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Zulässigkeit zu überprüfen.
  9. Der Kunde wird Job Avengers durch eine Verletzung dieser Vorschrift entstehende Schäden auf das erste Anfordern ersetzen. Sollte ein Dritter Job Avengers wegen der Verletzung einer Pflicht im Sinne dieses Abschnittes in Anspruch nehmen, wird Job Avengers den Kunden hierüber informieren. In einem solchen Fall unterstützt der Kunde Job Avengers bei der Abwehr eines solchen Anspruches.
  10. Job Avengers ist nicht verpflichtet das vom Kunden übergebene Material über den Vertragszeitraum hinaus aufzubewahren.
  11. Der Kunde trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die von ihm angelieferten zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte. Er stellt Job Avengers diesbezüglich von Ansprüchen Dritter frei.
  12. Wird eine selbständige Tätigkeit oder freie Mitarbeit durch den Kunden ausgeschrieben, so muss er dies gegenüber Job Avengers deutlich als solche benennen.
  13. Sind von Arbeitsplatzsuchenden Vorleistungen oder finanzielle Eigeninvestitionen (einschließlich Teilnahme an Schulungen und Reisekosten) zu erbringen, so muss der Kunde dies Job Avengers vor Erstellung der Webseiten/social Media Seiten für den Kunden deutlich in Textform mitteilen.

 

§6 Urheberrechte, Rechte an Inhalten

  1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte nicht nur unter der Domain www.job-avengers.de öffentlich zugänglich gemacht werden, sondern zur Förderung des Vertragszweckes auch in sozialen Medien, wie Facebook oder Instagram.
  2. Job Avengers ist darüber hinaus auch berechtigt, jedoch nicht verpflichtet Anzeigen des Kunden mit dessen Inhalten auch in anderen Medien und bei anderen Kooperationspartnern öffentlich zugänglich zu machen und öffentlich zu verbreiten.
  3. Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm bei Job Avengers veröffentlichten oder zur Veröffentlichung übergebenen eigenen Inhalte oder Teile davon frei von den Rechten Dritter sind, bzw. der Kunde die entsprechend dem Vertragszweck notwendigen Leistungsverwertungsrechte innehat.
  4. Mit seinem Angebot zur Beauftragung von Job Avengers erklärt er Kunden, dass er sämtliche zum Einstellen in das Internet erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechten an dem von ihm gestellten Unterlagen und Daten erworben hat bzw. darüber frei verfügen kann.
  5. Der Kunde räumt Job Avengers das notwendige, nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den geistigen Leistungsrechten des Kunden ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
  6. Der Kunde stellt Job Avengers von sämtlichen Ansprüchen frei, die sich dadurch ergeben können, dass das Nutzungsrecht nicht wirksam eingeräumt und/oder übertragen wurde, die eingestellten Daten unter Verstoß gegen Datenschutz eingebracht wurden, das Einbringen von Daten oder deren Inhalt Strafvorschriften verletzt oder zivilrechtliche Ansprüche durch unrichtigen Inhalt oder unerlaubte Handlung ausgelöst werden und/oder Dritte in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt werden.
  7. Der Kunde wird Job Avengers durch eine Verletzung dieser Pflicht entstehende Schäden auf erstes Anfordern ersetzen.

 

§7 Änderungen der Plattform – Kooperationen

  1. Job Avengers ist berechtigt, die Gestaltung und Darstellungsformen seiner Internetplattformen nach eigenem Ermessen jederzeit anzupassen.
  2. Job Avengers ist berechtigt, einzelne Funktionalitäten und Inhalte seiner Dienste zu verändern, zu ergänzen oder abzuschalten, solange dadurch nicht wesentliche Leistungspflichten gegenüber dem Kunden beeinträchtigt werden.
  3. Job Avengers ist bemüht, die Verbreitung der Stellenanzeigen des Kunden stetig zu optimieren sowie die Quantität und Qualität der abrufbaren Gesuche zu erhöhen. Hierzu gehört auch z.B. das Eingehen von Kooperationen in allen Medien (einschließlich Online, Offline, TV und Mobil sowie neue Nutzungsarten). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die vom Kunden gebuchte Stellenanzeigen online und/oder offline in Print, Ton oder Bild von Job Avengers veröffentlicht werden dürfen, einschließlich in Print- oder Online Medien von Kooperationspartnern. Bei allen Kooperationen wird Job Avengers stets auf Image und Qualität des Kooperationspartners achten.

 

§8 Zahlungspflichten – Zahlungsverzug – Rechnung

  1. Die Rechnungsstellung erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Vertragsschluss.
  2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Job Avengers behält sich das Recht vor, Vorleistungen des Kunden zu verlangen.
  4. Der Kunde ermächtigt Job Avengers die fälligen vereinbarten Gebühren mittels SEPA-Lastschriftmandant einzuziehen und wird Job Avengers hierfür eine Einwilligung erteilen.
  5. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, wird der Zahlungsanspruch mit Vertragsschluss fällig und ist vom Kunden innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
  6. Nach Zahlungseingang wird die Kampagne des Kunden aktiviert und geht online.
  7. Eine (Teil)-Rückzahlung bei erfolgreicher Vermittlung einer offenen Stelle, d.h. vom Kunden gewünschten vorzeitigem Abschalten der Anzeige vor Vertragende erfolgt nicht.
  8. Job Avengers ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Leistungen sowie Teile davon bis zur vollständigen Zahlung einzustellen. Dies gilt nicht, soweit dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.
  9. Job Avengers behält sich vor, Rechnungen und sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit Rechnungen, wie z.B. Zahlungserinnerungen, nur per E-Mail zu versenden. Der Kunde verpflichtet sich hierfür eine aktuelle E-Mail-Adresse für den Empfang mitzuteilen.
  10. Im Falle einer automatischen Verlängerung eines bereits bestehenden Paketes verringert sich der vereinbarte Paketpreis um 50%. Das Werbebudget bleibt enthalten, ebenso wie das Jobregister und Monitoring.

 

§9 Gewährleistung, Bestimmtheit des Leistungsgegenstandes, Systemintegrität, Störung und Erreichbarkeit

  1. Job Avengers schuldet keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere schuldet Job Avengers nicht das tatsächliche Auffinden von neuen Arbeitsvertragspartnern, oder den Erfolg des Abschlusses von Arbeitsverträgen.
  2. Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um einen störungsfreien Betrieb ihrer Internetplattform und Websites zu gewährleisten. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass die Internetplattform und Websites keine Betriebsunterbrechungen erfahren. Insbesondere kann es aufgrund von Wartungsarbeiten, Stromausfällen oder Netzschwankungen zu kurzfristigen Störungen kommen.
  3. Job Avengers übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen Dritter sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Job Avengers gewährleistet insbesondere nicht, dass diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
  4. Job Avengers steht nicht für Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber; oder Rechnerausfall beim Internet-Provider der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert ein. Bei derartigen Ausfällen der Anzeigenschaltungen hat der Kunde jedoch einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
  5. Job Avengers gewährleistet eine den üblichen technischen Standards entsprechende Umsetzung der vom Kunden in Auftrag gegebenen, von Job Avengers zu erbringenden und im Internet zu veröffentlichenden Dienstleistungen.
  6. Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf Mängel, die in einer nur unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit bestehen oder in einer nur unerheblichen Beeinträchtigung von der Brauchbarkeit.
  7. Sofern Job Avengers dem Kunden Text- oder Grafikvorschläge für die Erstellung sowie Verwaltung von Stellenanzeigen zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese vor Verwendung zu überprüfen und im Bedarfsfall dahingehend anzupassen, um den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Insoweit übernimmt Job Avengers keinerlei Gewährleistung oder Garantieren dafür, dass die Inhalte den spezifischen Anforderungen des Kunden entsprechen und/oder fehlerfrei sind.
  8. Erkennt der Kunde einen Mangel, so hat er in einer Mängelrüge in Textform den Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels durch Job Avengers durchführbar ist.
  9. Der Kunde setzt Job Avengers eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels.
  10. Job Avengers leistet eine Mängelhaftung zunächst durch Nacherfüllung im Sinne der längeren Schaltung der ggf. korrigierten Anzeige. Erst wenn diese fehlschlägt oder Job Avengers den Mangel nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist beseitigen, ist der Kunde berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
  11. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres.
  12. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, indem der Kunde Kenntnis von dem Mangel erlangt oder im Falle von grober Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
  13. Eine Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit Job Avengers einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat, sowie eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§10 Haftung

  1. Job Avengers haftet auf Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und soweit Job Avengers einen Mangel arglistig verschwiegen oder seine Abwesenheit zugesichert hat.
  2. Im Übrigen haftet Job Avengers bei einfacher Fahrlässigkeit nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

 

§11 Geheimhaltung

  1. Job Avengers verpflichtet sich, alle als „vertraulich“ gekennzeichneten Informationen, die Job Avengers von dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages erhält, geheim zu halten.
  2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Informationen, die sie mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag sowie im Rahmen seiner Durchführung erhalten haben und die technischer, finanzieller oder sonst geschäftlicher oder vertraulicher Natur sind, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
  3. Die Geheimhaltungspflicht betrifft insbesondere sämtliche Informationen zur Preisgestaltung und zu Rabatten oder sonstigen Vergünstigungen, soweit sie dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der Verletzung einer Geheimhaltungspflicht verpflichtet sich die offenbarende Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe an die andere Partei, die im Einzelfall von der anderen Partei nach billigem Ermessen bestimmt werden kann.
  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für solche Informationen, die offenkundig sind oder die der Partei schon bekannt waren, oder die die Partei in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten oder ohne Verstoß gegen Geheimhaltungsverpflichtungen selbst entwickelt hat. Die Pflicht zum Nachweis, dass eine Information nicht der Geheimhaltung unterliegt, obliegt derjenigen Partei, die sich hierauf beruft.
  5. Die Verpflichtungen zur umfassenden Geheimhaltung bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien oder eines Einzelauftrags bestehen.

 

§12 Nennung als Referenzkunde

  1. Job Avengers ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu nennen. Hierzu wird für die Dauer der Vertragslaufzeit und danach bis auf Widerruf durch den Kunden das Logo des Kunden sowohl unter www.job-avengers.de, als auch im Rahmen sonstiger Marketingmaßnahmen, insbesondere im Rahmen von Präsentationen, Messematerialien und Broschüren, veröffentlicht.
  2. Zu diesem Zwecke räumt der Kunde Job Avengers das nicht ausschließliche kostenfreie Nutzungsrecht an seinem Logo für die Zwecke der Nennung als Referenzkunde ein.
  3. Der Kunde kann einer Nennung als Referenzkunde jederzeit ohne Angaben von Gründen widersprechen. Aus Beweisgründen sollte ein Widerspruch in Textform erfolgen.

 

§13 Hinweis auf OS-Plattform der EU und Hinweis nach VSBG

  1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://ec.europa.eu/odr aufrufbar ist.
  2. Job Avengers nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

 

§14 Cache/Archivierung

  1. Dem Kunden ist bekannt, dass im Internet veröffentlichte Inhalte von Suchmaschinen wie Google oder anderen Suchplattformen oder KI-Programme durchsucht werden und diese u.U. die veröffentlichten Inhalte bei sich archivieren. Job Avengers wird in den Metadaten der Anzeigen festlegen, dass die Anzeigen nicht archiviert werden sollen. Wird dennoch eine Anzeige von Dritten archiviert, ist Job Avengers nicht dafür verantwortlich. Forderungen auf Löschung der archivierten Daten sind an den Betreiber der jeweiligen Plattform/Technologie zu richten.

 

§14 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort ist der Sitz von Job Avengers.
  2. Job Avengers ist berechtigt, Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen.
  3. Job Avengers kann Unterauftragnehmer einsetzen. Job Avengers bleibt auch bei Einsetzung von Unterauftragnehmern verantwortlich für die Erfüllung der übernommenen Pflichten.
  4. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar und nicht abtretbar. Eine Vertragsübernahme durch Dritte bedarf der Zustimmung von Job Avengers in Schriftform.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von Job Avengers ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten.
  6. Vertragssprache ist deutsch.
  7. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts sowie dessen Rechtswahlklauseln oder Kollisionsnormen. Für den Fall, dass der Nutzer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  8. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
  9. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Job Avengers nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Stand: März 2024